Lärmaktionsplan

In seiner letzten Sitzung am 10. März beriet der Gemeinderat die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Süßen und nahm die Runde V des Planes zur Kenntnis.

Zuvor jedoch haben die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte auf Anregung von Bewohnern der Schlater Straße die Stadtverwaltung beauftragt, die Schlater Straße komplett bis zum Ortsende und nicht nur von der Stuttgarter bis zur Scharnhorststraße hinsichtlich der Lärmbelästigung untersuchen zu lassen. Die gleiche Untersuchung soll auch für die Bühlstraße gemacht werden.

Einschränkend muss man aber dazu sagen, dass die Stadt Süßen, der Bürgermeister und der Gemeinderat nur einen eingeschränkten Einfluss auf den Lärmaktionsplan haben. Die Basisdaten und die Aufnahme bestimmter Straßen und Gebiete obliegen dem Land und dem Bund.