Änderung der Kindergarten-Satzung für die Jahre 2026 - 2028
In seiner Sitzung am 29. Juni 2026 hat der Gemeinderat über neue Satzungen zur Benutzung der Kindergärten für die Jahre 2026/2027 und 2027/2028 beraten.
Hauptgrund war, wie alle zwei Jahre, die Anpassung der Gebühren. Für das kommende Kindergartenjahr schlug die Stadtverwaltung eine Erhöhung um 4% und für das darauf folgende Jahr eine Erhöhung um 4,5% vor, der der Gemeinderat folgte und mit großer Mehrheit beschloss.
Diese Erhöhung ist nötig, weil wir als Stadt Süßen gewisse Beitragshöhen einhalten müssen, um auch weiterhin in Zuschussverfahren zum Zug zu kommen.
Die Vertreter des Städte- und Gemeindetags, der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände haben in ihren Empfehlungen für die Elternbeiträge festgelegt, dass diese Beiträge 20% zur Deckung der Gesamtkosten für Kindergärten betragen sollen. In Süßen liegt dieser Kostendeckungsbeitrag bei nur 14,3%.
Um annähernd an die 20% zu kommen, hätte der Gemeinderat die Beiträge um mindestens 7% bis 8% erhöhen müssen. Trotzdem ist der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hat die Erhöhung um die oben genannten 4% und 4,5% beschlossen.
Für das kommende Kindergartenjahr soll zum Beispiel ein Krippenplatz bei Nutzung der 5-Tage-Woche dann 574 € kosten. Das heißt aber gleichzeitig, dass wir, also alle Bürgerinnen und Bürger, für diesen einen Krippenplatz pro Monat 3.440 € zusätzlich zahlen, denn ein Krippenplatz kostet die Stadt insgesamt 4014 Euro.
Vor diesem Hintergund ist es hoffentlich verständlich, dass die Elternbeiträge angehoben werden müssen.